Ein Standpunkt von Prof. Dr. Bernhard Külp (Dezember 1996)
In jüngster Zeit wird in der politischen Diskussion immer wieder die These vertreten, die Zahl der Arbeitsplätze könne nicht vermehrt werden, man müsse sich damit abfinden und die vorhandenen Arbeitsplätze gerechter umverteilen. Gefordert wird in diesem Zusammenhang sowohl ein Verbot von Überstunden wie auch ein Vorziehen des Altersruhestandes. Die Zahl der von den Unternehmungen nachgefragten Arbeitsstunden (St) sei vorgegeben; in dem Maße, in dem die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers (A) verringert werde, steige in gleichem Umfang die Anzahl der von Unternehmungen benötigten Beschäftigten (B): St = B*A.
Diese Aussage ist Teil einer allgemeinen, verbreiteten Stagnationsthese, wonach der menschliche Bedarf gesättigt sei und nicht mehr wesentlich gesteigert werden könne. Da dieser Bedarf gleichzeitig aufgrund technischen Fortschrittes mit immer weniger Arbeitskräften produziert werden könne, sinke langfristig auch die Nachfrage nach Arbeitnehmern.
Diese Stagnationsthese ist so alt wie die Industriegesellschaften, sie ist auch schon zu Beginn der Industrialisierung geäußert worden (z. B. von R. T. Malthus), zu einer Zeit, in der der Wohlstand nur einen Bruchteil des heutigen Konsumstandards ausmachte. Sie kehrt mit regelmäßiger Periodizität immer dann wieder, wenn längerfristige Rezessionen auftreten, die entsprechend einer von Kondratieff festgestellten Gesetzmäßigkeit etwa alle 50 bis 60 Jahre zu erwarten sind. Jeder langfristige Konjunkturabschwung wurde jedoch bisher durch einen langfristigen Konjunkturaufschwung abgelöst, und damit wurde die Stagnationsthese auch immer wieder von der Geschichte überholt. Es gibt keinen Grund für die fatalistische Annahme, daß die augenblickliche Massenarbeitslosigkeit in den Industrienationen anders einzuordnen ist.
Die Arbeitslosigkeit hat seit den 80er Jahren weltweit ein erschreckend hohes Niveau erreicht. Trotzdem gab und gibt es sowohl in den 80er wie auch in den 90er Jahren eine Reihe hochentwickelter Volkswirtschaften, die das Problem der Arbeitslosigkeit weit befriedigender lösen konnten als der Rest der Industrienationen. In den 80er Jahren waren dies Japan, die Schweiz und Schweden, in den 90er Jahren weist wiederum Japan eine relativ geringe Arbeitslosenquote aus, auch die Schweiz schneidet absolut gesehen mit 3-4% Arbeitslosenquote günstig ab, obwohl gegenüber den 80er Jahren die Arbeitslosigkeit angestiegen ist. Die USA, die in den 80er Jahren eine ähnlich hohe Arbeitslosenquote aufwiesen wie die BRD, konnten in den zurückliegenden Jahren die Arbeitslosigkeit fast halbieren. Auch in den 80er Jahren hatten die USA einen relativ geringen Prozentsatz (14%) an Langzeitarbeitslosigkeit, während die BRD seit den 80er Jahren auf sehr hohem Niveau (40%) der Langzeitarbeitslosigkeit verharrt. In Anbetracht dessen, daß vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit das eigentliche soziale Übel darstellt, kann man durchaus davon sprechen, daß die USA im Vergleich zur BRD bereits in den 80er Jahren wesentlich bessere Arbeitsmarktergebnisse aufwiesen. Diese empirischen Daten machen deutlich, daß auch in den am weitest entwickelten Volkswirtschaften die Zahl der Beschäftigten sehr wohl gesteigert werden kann, was im Widerspruch zur Sättigungsthese steht.
Wenn man nach den Ursachen der seit den 80er Jahren vorherrschenden Arbeitslosigkeit fragt, so sind es vorwiegend die weltweit eingetretenen Strukturveränderungen, die die Nachfrage nach Arbeitskräften reduziert haben. Die erwähnten empirischen Daten zeigen jedoch, daß die einzelnen Länder in unterschiedlichem Maße auf diese Angebotsschocks reagiert haben. Eine Umverteilung der Arbeitsplätze durch Verbot von Überstunden und durch vorzeitigen Altersruhestand ist sicherlich nicht die richtige Reaktion. Ein Unternehmen wird immer dann zu dem Mittel der Überstunden greifen, wenn aus der Sicht der Unternehmung noch ungewiß ist, ob die eingehenden Aufträge einmaliger Natur sind oder bereits einen dauerhaften Anstieg der Konjunktur signalisieren. Da Überstunden hohe Zusatzkosten verursachen, haben die Unternehmer genügend Anreiz, nur bei einmaligen Aufträgen und bei Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung zu dem Mittel der Überstunden zu greifen. Bei Erwartung langfristig anhaltender Umsatzsteigerungen ist es für die Unternehmungen rentabler, neue Arbeitskräfte einzustellen. Daß von seiten der Unternehmungen in so starkem Maße zu der Alternative "Überstunden" gegriffen wird, wird durch eine im internationalen Vergleich rigorose Kündigungspraxis (Gesetze, Tarifverträge, Rechtsprechung) noch verstärkt. Ein Verbot von Überstunden bringt keine wesentliche Entlastung, weil bei Unsicherheit eine Unternehmung auf die noch nicht gesicherten Aufträge eher verzichten wird, als Gefahr zu laufen, langfristig nicht zu beschäftigende Arbeitnehmer eingestellt zu haben, die aufgrund der herrschenden Kündigungsschutzpraxis kurzfristig nicht entlassen werden können.
Auch der Versuch, das Problem der Arbeitslosigkeit durch einen vorgezogenen Altersruhestand zu lösen, scheitert, da auch hier ein Kurieren am Symptom vorliegt. Auf diesem Wege wird kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen. Eine bestehende Ungerechtigkeit (gegenüber den heutigen Arbeitslosen) wird durch eine andere mindestens genauso große Ungerechtigkeit abgelöst gegenüber den älteren Arbeitnehmern, die man in den Ruhestand schickt. Eine Entscheidung , die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, wenn in Zukunft die Nachfrage nach Arbeitskräften ansteigt. Man löst hier das Problem der offen ausgewiesenen Arbeitslosigkeit dadurch, daß man für die Zukunft eine ohnehin gravierende Problematik (die der zukünftigen Finanzkrise der Rentenversicherung) noch verschärft. Während in der unmittelbaren Nachkriegszeit auf 3 Erwerbspersonen etwa 1 Rentner kam, bewegen wir uns in den nächsten 20-30 Jahren auf einen Zustand zu, in dem jede Erwerbsperson fast einen Rentner zu finanzieren hat. Ursache dieser drohenden Finanzkrise der Rentenversicherung ist der Rückgang der Geburtenrate in den 70er Jahren sowie ein kontinuierlicher Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung. Angesichts einer solchen Situation ist es dringend erforderlich, das Austrittsalter aus dem Erwerbsleben zu erhöhen; verringert man hingegen aus beschäftigungspolitischen Gründen dieses Austrittsalter, verschärft man die ohnehin politisch nur mit sehr großen Anstrengungen zu bewältigende Finanzkrise der Rentenversicherung.
Da die augenblickliche Arbeitslosigkeit vorwiegend angebotsbedingt ist, läßt sich das Problem einer zu geringen Beschäftigungsnachfrage nur dadurch lösen, daß man die Stückkosten der Arbeit verringert. Die Vorschläge eines Überstundenverbotes sowie einer Frühverrentung verringern jedoch die Stückkosten nicht. Nur im günstigsten Falle kommt es nicht zu einer Erhöhung der Stückkosten und damit zu einer weiteren Einschränkung der Arbeitsnachfrage. Werden durch Arbeitszeitverkürzung neue Arbeitskräfte eingestellt, erhöhen sich in vielen Fällen die Kapitalkosten. Nur in wenigen Fällen dürfte es möglich sein, eine größere Zahl von Arbeitnehmern ohne eine Ausweitung der Arbeitsplatzkosten zusätzlich zu beschäftigen.
Wird hingegen das Verrentungsalter herabgesetzt, so sind die Renten nur bei einer Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge zu finanzieren. Die Befürworter dieser Maßnahmen rechnen damit, daß in gleichem Umfang die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vermindert werden könnten, da nun weniger Arbeitslose registriert sind. Man erhofft sich also keine zusätzliche Kostenbelastung.
Diese Annahmen sind jedoch keinesfalls sicher. Zunächst dürften die Beitragssätze der Rentenversicherung ansteigen. Dies führt zu einer Erhöhung der Stückkosten und damit - der Tendenz nach - eher zu einer Verminderung der angebotenen Arbeitsplätze. In diesem Falle geht jedoch die Zahl der Arbeitslosen nicht in gleichem Umfange zurück. Es kommt noch hinzu, daß Unternehmungen die Frühverrentung zum Anlaß nehmen könnten, Rationalisierungen durchzuführen, die schon lange als fällig angesehen wurden, jedoch wegen der Kündigungsschutzpraxis nicht durchgeführt werden konnten.
Aber selbst dann, wenn die optimistischen Annahmen voll zutreffen und die Stückkosten nicht erhöht werden, bleibt die Kritik bestehen, daß kein neuer Arbeitsplatz auf diesem Wege geschaffen wurde, obwohl dies - wie die internationalen Vergleiche zeigen - bei Kostensenkungen durchaus möglich wäre. Somit läßt sich die eingangs aufgeworfene Frage klar verneinen.
Prof. Dr. Bernhard Külp, Lehrstuhl Wirtschaftspolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
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