Ein Standpunkt von Prof. Dr. Bernhard Külp (Februar 1997)
In jüngster Zeit wird die Meinung vertreten, daß Lohnsteigerungen notwendig seien, um den Abbau von Arbeitsplätzen zu stoppen. Diese Kaufkrafttheorie wurde in der unmittelbaren Zeit nach dem 2. Weltkrieg vor allem von V. Agartz entwickelt; sie geht von der Keynes'schen These aus, wonach Arbeitslosigkeit auf ein Nachfragedefizit auf den Gütermärkten zurückgeführt werden muß und nur dadurch bekämpft werden kann, daß die effektive Nachfrage erhöht wird.
Es wird nun im Rahmen der Kaufkrafttheorie der Schluß gezogen, daß die Lohnhöhe bei Unterbeschäftigung über den Produktivitätszuwachs hinaus gesteigert werden müsse, da auf diese Weise die Einkommen der Arbeitnehmer und mit den Einkommen der Arbeitnehmer die Nachfrage nach Konsumgütern vergrößert werde. Man sprach in diesem Zusammenhang von der Forderung nach einer expansiven Lohnpolitik.
Diese Kaufkrafttheorie übersieht, daß über Lohnsatzsteigerungen nicht nur die nominelle Nachfrage, sondern auch der Kostenwert des Güterangebotes gesteigert wird. Der Zuwachs in der Wertsumme der Konsumnachfrage reicht somit allenfalls aus, um etwaige Preissteigerungen wettzumachen. Die Lohnsteigerungen führen nicht zu einer Zunahme in den nachgefragten Gütermengen; jedoch nur eine Zunahme der Nachfrage nach Gütermengen hätte eine Mehrproduktion und damit eine Verringerung der Arbeitslosigkeit ausgelöst.
Diese Theorie setzt weiterhin voraus, was sie erst beweisen muß, daß nämlich eine Lohnsatzsteigerung zu einer entsprechenden Lohnsummensteigerung führt und das ist nur in dem Maße der Fall, in dem die Beschäftigung nicht aufgrund erhöhter Kosten zurückgeht. Man will beweisen, daß Lohnerhöhungen positive, auf jeden Fall keine negativen Beschäftigungseffekte auslösen und unterstellt zur Beweisführung, daß der erwünschte Beschäftigungseffekt bereits eintritt. Dies wäre aber erst zu beweisen.
Der Keynes'schen Theorie zur Folge wird das Gleichgewicht auf den Gütermärkten und damit auch die Höhe des Sozialproduktes ausschließlich von der Spar- und Investitionsquote bestimmt. Wird keine dieser beiden Quoten verändert, so tritt auch keine Änderung in der Gleichgewichtshöhe des Sozialproduktes ein. Bleibt jedoch das Sozialprodukt im Gleichgewicht, so wird auch der Beschäftigungsgrad längerfristig von Lohnvariationen unberührt bleiben. Die keynesianische Theorie unterstützt also nicht die Kaufkrafttheorie in ihrer ursprünglichen Form.
Nun gelten diese Schlußfolgerungen zunächst nur unter denkbar restriktiven Annahmen. Es ist durchaus denkbar, daß Lohnvariationen auf einem Umwege zu einer Verschiebung in der Sparfunktion führen und daß auf diesem Wege schließlich eine positive Beschäftigungswirkung eintritt. So wurde im Rahmen der modifizierten Kaufkrafttheorie, so wie sie etwa von A. P. Lerner formuliert wurde, die These vertreten, daß Nominallohnerhöhungen zu einer Steigerung der Lohnquote führen und daß auf dem Umwege dieser Verteilungswirkung die durchschnittliche gesamtwirtschaftliche Konsumquote ansteigt.
Es wird unterstellt, daß die Lohnempfänger eine geringere Sparneigung aufweisen als die Gewinnempfänger. Aufgrund der Veränderung der Konsumquote steigt jedoch auch das Sozialprodukt und der Beschäftigungsgrad.
Die daran anschließende Diskussion hat jedoch Zweifel aufkommen lassen, ob diese These realistisch ist. Auf der einen Seite wird nicht jede Lohnerhöhung zu einer Steigerung der Lohnquote führen. Auch ist es fraglich, ob die Steigerung der durchschnittlichen Konsumneigung aufgrund einer Lohnquotenerhöhung nicht kompensiert wird durch eine Verringerung der Investitionsneigung. Aber selbst dann, wenn diese beschäftigungssteigernden Effekte der Tendenz nach eintreten, muß man berücksichtigen, daß von Lohnerhöhungen weitere Effekte ausgehen, die diesen Verteilungseffekt kompensieren. Neben dem Verteilungseffekt gehen von Lohnerhöhungen vor allem folgende weitere Wirkungen auf den Beschäftigungsgrad aus:
a) Der Liquiditätseffekt: Lohnerhöhungen führen zu Preissteigerungen. Die damit verbundenen Steigerungen im nominalen Umsatz und Einkommen lösen eine Mehrnachfrage nach Geld aus. Bleibt das Geldangebot konstant, so kommt es zu Zinssteigerungen, die bei einer Zinselastizität der Nachfrage eine Einkommens- und Beschäftigungsminderung nach sich ziehen.
b) Der Pigou-Effekt: Lohnerhöhungen führen zu Preissteigerungen. Preissteigerungen bedeuten jedoch automatisch eine Verringerung des Realvermögens. Um den Vermögensbestand realiter zu erhalten, sehen sich die Wirtschaftssubjekte gezwungen, mehr zu sparen und damit weniger zu konsumieren. Mit dem Rückgang der Konsumneigung sinkt auch das Volkseinkommen und mit ihm der Beschäftigungsgrad. Kritisch wäre anzumerken, daß anhaltende Preisniveausteigerungen auch zu einem Rückgang der Ersparnis führen können, da sich das Sparen in Inflationszeiten nicht mehr lohne.
c) Der Substitutionseffekt: Aufgrund der Lohnsteigerungen werden die Unternehmungen auch bei gleichbleibender Technologie Arbeit durch Kapital substituieren; die Nachfrage nach Arbeit wird somit auch bei unverändertem Sozialprodukt zurückgehen. Dieser Effekt tritt allerdings nur dann ein, wenn die Lohnerhöhung nicht zu einer gleichgroßen Zinssteigerung führt. Substitutionsprozesse werden nur dann ausgelöst, wenn sich die Faktorpreisrelationen verschieben.
d) Der Rationalisierungseffekt: Lohnsteigerungen veranlassen die Unternehmer in stärkerem Maße als bisher zu rationalisieren. Eine Rationalisierung führt zu Produktivitätssteigerungen; die Nachfrage nach Arbeit sinkt somit auch dann, wenn das Güterangebot konstant bleibt.
Die Diskussion hat gezeigt, daß von Lohnvariationen recht unterschiedliche, z. T. sich kompensierende Wirkungen auf den Beschäftigungsgrad ausgehen. Da die quantitative Bedeutung der einzelnen Effekte nicht bekannt ist, da man also nicht weiß, ob die beschäftigungssteigernden oder beschäftigungssenkenden Effekte im Einzelfall überwiegen, hat man aus dieser Diskussion den Schluß gezogen, daß sowohl expansive wie kontraktive Lohnvariationen aus konjunkturpolitischen Gründen unerwünscht sind.
Sie können zum Erfolg führen, sie können jedoch auch die Situation verschlimmern und somit die Arbeitslosigkeit vergrößern.
Bei unseren bisherigen Überlegungen gingen wir von der stillschweigenden Annahme aus, Arbeitslosigkeit sei auf eine zu geringe Güternachfrage zurückzuführen. Seit den 80er Jahren muß jedoch die Arbeitslosigkeit vorwiegend damit erklärt werden, daß die Stückkosten zu hoch sind. In einem solchen Falle würde auch eine Zunahme in der Güternachfrage zu keiner Mehrnachfrage nach Arbeitskräften führen. Eine Steigerung der Stückkosten wird jedoch in diesem Falle den Beschäftigungsgrad verringern und nicht vergrößern.
Prof. Dr. Bernhard Külp, Lehrstuhl Wirtschaftspolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
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