"Rente mit 60" fordern – Arbeitslosigkeit fördern!
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Ein
Standpunkt von Prof. Dr. Bernhard Külp und |
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ie IG Metall und die Bundesregierung haben mit dem Vorschlag der "Rente mit 60" die Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung um das Thema "Tariffonds" erweitert. Wie und ob das vorgebrachte Konzept in der Lage ist, eine "Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt" zu bilden und so einen Beitrag zur Lösung der be(vor)stehenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Beschäftigungssituation in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten, gilt es zu hinterfragen.Arbeitsmarktpolitische Ziele können zur Erklärung dafür herangezogen werden, dass politische Entscheidungsträger den Kurs zwischen "Lebensarbeitszeitverlängerung" und "Frühverrentung" je nach Interessenlage wechseln: Wurde seit der Rentenreform 1989 stets eine Heraufsetzung der Altersgrenzen beschlossen, soll nun mit Hilfe des Tariffondsmodells der Weg zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit geöffnet werden. Damit wird die bisherige Richtung der Rentendiskussion vollkommen verändert.
Hinter diesen vermeintlich widersprüchlichen Ansätzen müssen zwei unterschiedliche Leitgedanken erkannt werden. Eine Sichtweise stellt den demographischen Wandel in den Vordergrund und versucht eine finanzielle Entlastung der Rentenkassen durch eine verkürzte Ruhestandsphase zu erreichen; die andere hat zum Ziel der durch Arbeitslosigkeit geprägten Arbeitsmarktlage entgegenzuwirken. Eben diese Absicht verfolgt das Konzept der "Rente mit 60".
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der beabsichtigt vor seinem 65. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben zu treten, einen Abschlag in Höhe von 3,6 % p.a. (§ 77 SGB VI) hinnehmen. Nun soll die volle Rente bereits mit 60 ermöglicht werden, sofern der Versicherte 35 Jahre gearbeitet hat und eine Einmalzahlung vor Rentenbeginn an die Rentenkasse von ca. 50.000 bis 100.000 DM gezahlt wird um die Rentenabschläge und die Kosten für die vorgezogene Rentenzahlungen auszugleichen.
Die Zahlung soll durch einen Tariffonds, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils einen halben Prozentpunkt aus den Lohnzuwächsen für die Dauer von fünf Jahren einzahlen, finanziert werden. Von der Senkung der Altersgrenze könnten im nächsten Jahr bereits 250.000 Beschäftigte im Alter zwischen 60 und 62 Jahren profitieren. In den folgenden Jahren kämen ca. 118.000 Beschäftigte (55-59-jährige) in jedem Jahr hinzu. Die IG Metall erhofft sich davon die Einstellung von mindestens einer Million jungen Menschen. Eine andere Prognose spricht jedoch nur von 170.000 neuen Arbeitsplätzen.
Ist die Verkürzung der Lebensarbeitszeit wirklich ein Mittel zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit?
Der Vorschlag einer "Rente mit 60" geht von der Vorstellung aus, es gäbe eine bestimmte Menge an Arbeit, die umverteilt werden könne, d.h. der Umfang der Nachfrage nach Arbeit in Arbeitsstunden gerechnet, könne auf politischem Weg nicht vergrößert werden. Die Konstanz in der Arbeitsnachfrage sei darin begründet, dass die Bedürfnisse begrenzt seien und das durchschnittliche Realeinkommen in den letzten Jahrzehnten so stark gestiegen sei, dass eine Mehrnachfrage auf dem Gütermarkt in größerem Umfang nicht zu erwarten sei. Es sei vor allem nicht mehr damit zu rechnen, dass die durchschnittliche Nachfrage nach Konsumgütern so stark ansteigen könne, dass die Arbeitslosigkeit in starkem Umfang reduziert werden könne (sog. Sättigungs-Hypothese). Zusätzlich wird die Meinung vertreten, dass der technische Fortschritt notwendigerweise dazu führe, dass Arbeit immer mehr durch Kapital ersetzt werde, und zwar dadurch, dass immer mehr Arbeitsvorgänge von Robotern übernommen werden (sog. Roboterisierungs-Hypothese).
Aus diesen Überlegungen heraus wird die politische Vorstellung entwickelt, es sei ungerecht, dass immer nur ein Teil der Arbeitnehmer – zur Zeit ca. 10 % Arbeitslose – die Last dieser politisch nicht veränderbaren Tatsache einer zu geringen Arbeitsnachfrage allein zu tragen hätten.
Aus Gerechtigkeitsgründen müsse gefordert werden, dass diese Last auf alle Arbeitnehmer gleichmäßig verteilt werde und zwar dadurch, dass jeder Arbeitnehmer seine Arbeitszeit einschränke, dass jeder Arbeitnehmer – wenn man so will – ein wenig arbeitslos werde. Eine Reduzierung des Angebotes von Arbeitskräften wird durch eine Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit oder durch ein Verbot von Überstunden erreicht. Die "Rente mit 60" erreicht die Reduzierung des Arbeitsangebotes durch die Verkürzung der Lebensarbeitszeit, die von den jüngeren Arbeitnehmern durch Lohnverzicht finanziert wird.
Diese Theorie übersieht bereits, dass das Arbeitsvolumen nicht als fixe Größe zu betrachten ist. Arbeit ist ein flexibles Gut, das entsteht, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen in den Unternehmen und der Gesamtwirtschaft dafür gegeben sind.
Der Tariffonds ist schon deshalb nicht mehr als der Versuch die Folgen des arbeitsmarktpolitischen Versagens zu verschieben und die Arbeitslosenzahlen nicht real, sondern statistisch zu reduzieren. Die Arbeitslosen entlasten bei ihrem Austritt aus dem Erwerbsleben lediglich die Statistik, neue Arbeitsplätze werden jedoch nicht geschaffen!
Weiterhin ist eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu
erwarten. Das Risiko einer effektiven Arbeitskostener-
höhung zu Lasten der Arbeitgeber besteht bereits dann, wenn die Gewerkschaften ihre Lohnforderungen nur um einen Teil des zu leistenden Betrags für den Tariffonds erhöhen und somit die tariflichen Lohnforderungen in die Höhe treiben. Es wird als wahrscheinlich angesehen, dass Arbeitnehmer an einer weitgehend unveränderten Nettolohnposition festhalten. Auf diese Weise sind Arbeitsplatzverluste kaum zu vermeiden, denn jede Steigerung der Personalzusatzkosten verteuert den Faktor Arbeit und verringert so die Anzahl rentabler Arbeitsplätze. Zu beachten ist insbesondere, dass die Lohnnebenkosten im internationalen Vergleich bereits heute zu hoch sind. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands würde weiter beeinträchtigt und damit würden weitere Arbeitsplätze gefährdet.
Die besonderen Vorteile eines Tariffondskonzeptes sind gerade im Hinblick auf arbeitsmarktpolitische Überlegungen nicht erkennbar. Die IG Metall und die Bundesregierung beschreiten mit dem Plan, zur Finanzierung des vorzeitigen Eintritts in das Rentenalter Tariffonds einzurichten, einen Weg, der, unter dem Deckmantel der Solidarität, Erwartungen bezüglich einer Entlastung des Arbeitsmarktes weckt, die nicht zu erfüllen sind. Eine simple Umverteilung von Arbeit führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Ein früher Rentenbeginn ist in jedem Fall mit Kosten verbunden. Wer also die "Rente mit 60" fordert, fördert Arbeitslosigkeit!
Prof. Dr. Bernhard Külp, Direktor des Instituts für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung Sozialpolitik, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
Dipl.-Volksw. Elke Denner-Gundel, wiss. Assistentin am Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung Sozialpolitik, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
"Wirtschaftspolitische Standpunkte" ist ein kostenloser Medien-Dienst der Haufe Verlagsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg.
Herausgeber: Pressestelle der Haufe Verlagsgruppe, Freiburg