Der Risikostrukturausgleich in der GKV - ein Relikt aus vorwettbewerblichen Zeiten

Ein Standpunkt von Prof. Dr. Bernhard Külp und Dipl.-Volkswirt Eike Thalmann (Mai 1999)

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland befindet sich in einer Finanzkrise: die Kosten und damit die Beiträge sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Hatte die GKV im Jahr 1970 noch Ausgaben von 25,3 Mrd. DM zu tragen, wuchs diese Zahl auf 244,5 Mrd. DM im Jahr 1997 - dies bedeutet mehr als eine Verneunfachung der nominellen Ausgaben innerhalb von 27 Jahren. Auch real haben sich die Ausgaben in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Ausgabenexplosion zog eine Erhöhung des Beitragssatzes nach sich: dieser stieg von durchschnittlich 8,2% im Jahr 1970 auf 13,9% im Jahr 1997.
Wirtschaftspolitisch ist es wünschenswert, diese Ausgabensteigerungen durch wettbewerbliche Maßnahmen zu bekämpfen. Ein erster Schritt in diese Richtung war die Einführung der Kassenwahlfreiheit zum 1. Januar 1996. GKV-Versicherte können seitdem zum Jahresende oder bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Krankenkasse wechseln. Dadurch besteht ein Anreiz, eine Krankenkasse mit niedrigerem Beitragssatz zu wählen. Ein hoher Beitragssatz einer Krankenkasse kann aus zwei Gründen zustandekommen: zum einen aufgrund einer ineffizienten Organisation und hoher Verwaltungsausgaben, zum anderen aufgrund einer großen Anzahl von Mitgliedern, deren voraussichtliche Ausgaben über ihren Beiträgen liegen. Dies sind insbesondere Mitglieder mit Familie (aufgrund der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV) und alte Leute (aufgrund der zunehmenden Inanspruchnahme mit höherem Alter).
Bereits vor dem Start des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen wurde zum 1. Januar 1994 der Risikostrukturausgleich eingeführt. Dieser wird einmal im Jahr vom Bundesversicherungsamt vorgenommen und soll Krankenkassen mit schlechter Risikostruktur - also mit einem hohen Anteil an Mitgliedern, deren Einnahmen unter den voraussichtlichen Ausgaben liegen - einen Transfer zuweisen, der von den Krankenkassen mit guter Risikostruktur bezahlt wird. 1997 betrug das Volumen 20,2 Mrd. DM.
Auch wenn die Intention des Risikostrukturausgleichs - der Abbau von Beitragsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Risiken in den einzelnen Kassen - auf den ersten Blick verständlich erscheint, so ist seine Durchführung mit einigen unüberwindbaren Wissensproblemen verbunden. Es ist nicht möglich, die genaue Mehrbelastung einzelner Risikomerkmale (z.B. eines bestimmten Alters) zu berechnen - höchstens ungefähre Schätzungen aus Vergangenheitsdaten sind möglich. Diese müßte man in die Zukunft projizieren, wozu weitere unsichere Annahmen über die Entwicklung der Ausgaben für die einzelnen Risikomerkmale erforderlich sind. Die Kosten der einzelnen Risikomerkmale sind somit durch den Politiker oder Bürokraten in der Praxis nicht berechenbar. Daher ist zu vermuten, daß man die Transferzahlungen aufgrund von allgemeinen Schätzungen festlegen wird. Hieraus ergibt sich jedoch das Problem, daß man versucht sein wird, den Umkehrschluß von einem hohen Beitrag auf eine schlechte Risikostruktur (und umgekehrt) zu ziehen. Man wird daher eine allgemeine Angleichung der Beiträge vornehmen.
Wie oben bereits dargestellt wurde, kann ein hoher Beitrag sowohl durch eine schlechte Risikostruktur, als auch durch Kostenverschwendungen der Krankenkasse zustande kommen. Wirkt der Risikostrukturausgleich nun allgemein auf eine Transferzahlung an Krankenkassen mit hohem Beitragssatz hin, so wird eine Kasse für Kostenverschwendungen belohnt. Umgekehrt haben die Krankenkassen auch keinen Anreiz zur Effizienzsteigerung - schließlich müssen sie dann eine höhere Zahlung beim Risikostrukturausgleich leisten (bzw. bekommen einen niedrigeren Transfer). Die Durchführung des Risikostrukturausgleichs führt also zu unüberwindbaren Problemen, die im Endeffekt eine Kostensteigerung bei den Krankenkassen bewirken.
Hinzu kommt, daß die ungleiche Risikostruktur zwischen den Krankenkassen sich durch den neu eingeführten Wettbewerb angleichen wird. Mitglieder von Krankenkassen mit einer schlechten Risikostruktur und hohem Beitragssatz haben einen Anreiz, in Krankenkassen mit guter Risikostruktur und niedrigem Beitragssatz zu wechseln. Da für alle gesetzlichen Krankenkassen Kontrahierungszwang und Dikriminierungsverbot gilt (d.h. daß eine Krankenkasse jedes Mitglied aufnehmen und gleich behandeln muß), kann sich die Krankenkasse mit günstiger Risikostruktur nicht dagegen wehren, daß sie auch die wechselwilligen "schlechten Risiken" aufnehmen muß. Dadurch verschlechtert sich ihre Risikostruktur und sie wird ihren Beitragssatz erhöhen müssen. Auf diese Art und Weise werden sich die Risikostrukturen der einzelnen Krankenkassen im Wettbewerb angleichen - der Risikostrukturausgleich wurde also mit der Einführung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen überflüssig.
Generell sollte jedoch an eine weitere Ausweitung des Wettbewerbs in der GKV gedacht werden. Bislang wird der Beitrag einkommensabhängig erhoben. Könnte die Krankenkasse dagegen risikoäquivalente Beiträge erheben, so gäbe es keine Probleme mehr mit der Risikostruktur - jedes Mitglied würde einen Beitrag in Höhe seiner erwarteten Kosten (zuzüglich eines Zuschlages für die Verwaltungs-Dienstleistungen der Krankenkasse) bezahlen. Dies kann jedoch dazu führen, daß schlechte Risiken mit einem niedrigen Einkommen ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr tragen können. Zur Verwirklichung des sozialpolitischen Ziels der gesundheitlichen Absicherung aller Individuen unabhängig von ihrem Einkommen sollte hier der Staat eingreifen, indem ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens festgelegt wird, den ein Individuum maximal für seine Krankenversicherung bezahlen muß. Die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse geforderten und dem maximal zu zahlenden Beitrag sollte durch einen staatlichen Transfer abgedeckt werden. Dies hätte noch einen weiteren Vorteil gegenüber dem jetzigen System: Derzeit werden schlechte Risiken nur von den Mitgliedern der GKV subventioniert. Da jedoch ab einem Jahreseinkommen von z.Zt. DM 76.500,-- die Möglichkeit besteht, in die private Krankenversicherung zu wechseln, können sich gerade Individuen mit einem hohen Einkommen diesem Ausgleich entziehen. Ein staatlicher Transfer wird dagegen aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, so daß die ganze Gesellschaft an der Entlastung der schlechten Risiken beteiligt wäre.
Fazit: Der eingeschlagene Weg einer Bekämpfung der GKV-Ausgabensteigerungen durch Wettbewerb ist richtig und sollte weiter konsequent verfolgt werden. Dabei sollten Instrumente aus Zeiten, in denen noch kein Wettbewerb vorherrschte, darauf überprüft werden, ob sie unter Wettbewerbsbedingungen nötig, überflüssig oder gar schädlich sind. Der Risikostrukturausgleich hat unter Wettbewerbsbedingungen keinerlei Funktion und ist daher überflüssig - aufgrund der Wissensproblematik sogar schädlich. Er sollte daher ersatzlos abgeschafft werden.

Prof. Dr. Bernhard Külp, Direktor des Instituts für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung Sozialpolitik, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.

Dipl.-Volksw. Eike Thalmann, wiss. Angestellter am Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung Sozialpolitik, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.


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